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BGB § 1578 Maß des Unterhalts

BGB § 1578 Maß des Unterhalts

[ Auszug: (1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen  ... ]